
Lärm durch Aerodynamik:
Von Windenergieanlagen gehen spezielle Geräuschemissionen aus, die aus mechanischen und aerodynamischen Reibungen resultieren. Der Lärmpegel steigt mit zunehmender Windgeschwindigkeit an. Tatsächlich konnten mechanische Geräusche von Getriebe, Generator oder anderen bewegten Komponenten inzwischen deutlich reduziert werden – nicht jedoch aerodynamische Geräusche, welche durch die an den Rotorblättern vorbeiströmende Luft, entstehen. Die Spitzen der Rotorblätter drehen bis zu 350 Stundenkilometer schnell.
2010 hält die EMPA im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) in ihrer Studie fest: Die akustischen Emissionen von modernen Windkraftanlagen werden durch aerodynamische Geräusche dominiert. Diese manifestieren sich als breitbandiges, in vielen Fällen deutlich amplitudenmoduliertes Rauschen. Dies führt zu einer besonders starken Lästigkeit, die markant höher liegt als beispielsweise Strassenlärm gleich hohen Pegels.
Abstände zu bewohnten Gebieten:
In Deutschland sind bereits viele Windkraftanlagen-Parks (WKA) in Betrieb. Da sich diese Länder schon länger mit den Auswirkungen von WKA auseinandersetzen konnten, wurden die Vorschriften zum Bau solcher Anlagen regelmässig erweitert. Die Empfehlungen für den Abstand von WKA zu bewohnten Gebieten wird in Bayern zum Beispiel mit: Höhe WKA x 10 = Minimalabstand, angegeben (10H Regel).
In der Schweiz gibt es noch keinerlei Gesetze, welche sich mit dem Abstand von WKA zu bewohnten Gebieten befassen, ausser die veraltete Lärmschutzverordnung von 1986.
Bundesamt für UMWELT: Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm
