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Windkraft kannibalisiert die Wasserkraft: Das physikalische Problem ist, dass Stromerzeugung und Stromverbrauch quasi in jeder Sekunde gleich hoch sein müssen (da es kaum großtechnischen Stromspeicher gibt). Deshalb ist die naturbedingte Wechselhaftigkeit der Windkraft („Zappelstrom“) ein massives Hindernis für die Energiewende. Der spektakulärste „Beitrag“ der Windenergie an Hochrhein und westlichem Bodensee ist schon heute eine Kannibalisierung der Wasserkraft: Der Energiedienst Baden-Württemberg räumt selber ein, dass bei optimalem Wind und voll ausgelasteten Windrädern zum Ausgleich das modernste Wasserkraftwerk Europas in Rheinfelden seine Leistung um bis zu 50% drosselt - das Rheinwasser fließt ungenutzt ab. Anders ausgedrückt: Grundlastfähige (also konstant verfügbare) erneuerbare Energie wird durch nicht grundlastfähige Windkraft verdrängt. Quelle: Energiedienst Kundenzeitschrift „NaturKunde“ 1/2015, Interview auf Seite 9: https://www.naturenergie.de/fileadmin/energiedienst/Dokumente/Unser_Plus/NaturKunde/2015_01_NaturKunde.pdf). Das gilt zumindest im Hochrheingebiet und am westlichen Bodensee. Vielleicht können Sie recherchieren, welche Energiequellen im Thurgau in Zukunft den "Zappelstrom" aus Wind ausgleichen müssten.
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Windturbinen können nicht recyclet werden: https://www.capital.de/wirtschaft-politik/unternehmen-windraeder-abfallentsorgung-remondis-recycling-8401
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Von den Thurgauer Windkraftwerk-Standorten liegt einer (Salen-Reutenen) NICHT in einem Windpotenzialgebiet gemäss "Konzept Windenergie" des Bundes. Aufgabe des "Konzepts Windenergie" und der Karte: "Planungs- und Projektträger verfügen damit über eine Entscheid- und Planungshilfe". Dieses Zital müsste für Salen-Reutenen eigentlich bedeuten, dass es kein Windkraftwerk geben darf. Hier der Link: https://www.are.admin.ch/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/strategie-und-planung/konzepte-und-sachplaene/konzepte/anhoerung-konzept-windenergie.html
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Windkraftwerke können den Status von Stätten des UNESCO-Weltkulturerbes gefährden, wenn sie deren "Authentizität und Integrität" (so dass Schutzziel der UNESCO) beeinträchtigen. Ein Beispiel sind die vorgeschichtlichen Höhlen auf der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg. Dort lehnte die zuständige deutsche Behörde 2017 die Genehmigung von Windrädern ab, weil diese für den damals laufenden Welterbeantrag das „Todesurteil“ bedeutet hätten, wie die Stuttgarter Zeitung unter dem Titel „Weltkulturerbe schlägt Windkraft“ berichtete. Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.eiszeitkunst-weltkulturerbe-schlaegt-windkraft.8ca2c7c2-bc02-48d0-b2c2-875df095b49f.html . Im Thurgau gehören 4 Pfahlbausiedlungen zum UNESCO-Weltkulturerbe: https://www.freizeit.ch/freizeit/16527/unesco-weltkulturerbe-pfahlbauten-thurgau . Sie könnten recherchieren, ob und welche dieser 4 Pfahlbausiedlungen in Sichtweite "Ihres" Windkraftwerks liegen. Dies könnten Sie ggf. als Argument in einer Eingabe verwenden. Parallel könnten Sie das Amt für Archäologie in Frauenfeld auf das Thema aufmerksam machen und es vielleicht zu einer Stellungnahme auffordern.
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Es gibt viele Alternativen zur Windenergie, die weniger negative Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft haben, z.B. Sonnenenergie, Wasserkraft, Erdwärme und Biogas.